Kartini-Platz

Wahl-Berechtigung

Bei den meisten Wahlen darf man erst ab einem bestimmten Alter mitmachen. Zum Beispiel: Bei der Wahl zum Bundes•tag oder zum Land•tag

In Deutschland muss man dazu mindestens 18 Jahre alt sein. Das ist aber nicht überall so. In Österreich darf man schon mit 16 Jahren wählen. Hier sollen auch Jugendliche schon mitbestimmen dürfen.

Die Wohngemeinschaft darf die Regeln für ihre eigenen Abstimmungen selbst aufstellen. Sie haben sich überlegt: Auch die Kinder müssen ja mit einem neuen Bewohner klar kommen. Deshalb sollen sie auch schon mitbestimmen dürfen.