Information:

Werkstatt-Rat

In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung gibt es einen Werkstatt-Rat.
In jedem Werkstatt-Rat sind mindestens 3 Personen.
Sie sind Beschäftigte der Werkstatt und werden von den anderen Beschäftigten gewählt.

Der Werkstatt-Rat ist die Verbindung zwischen den Beschäftigten und der Werkstatt-Leitung.
Man sagt: Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Leitung.
Zum Beispiel hört sich der Werkstatt-Rat Beschwerden an und bespricht sie mit der Leitung.
Oder er gibt die Vorschläge und Wünsche von den Beschäftigten weiter.

Der Werkstatt-Rat hat Mitwirkungs•rechte und Mitbestimmungs•rechte.

Auch in vielen anderen Betrieben gibt es so etwas wie den Werkstatt-Rat.
Dort nennt man das dann Betriebs•rat

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