Information:

Arbeitsplatz•wechsel

Die Werkstatt-Leitung legt die Arbeitsplätze für die Beschäftigten fest.
Manchmal soll eine Beschäftigte den Arbeitsplatz wechseln.
Das bestimmt auch die Werkstatt-Leitung.

In dem Beispiel hat Achim Angst vor dem Wechsel.
Dann kann er mit einer Person vom Werkstatt-Rat reden und sie um Hilfe bitten.

Klara hat in so einem Fall als Werkstatt-Rätin ein Mitwirkungs•recht.
Sie kann der Werkstatt-Leitung von Achim und seinen Sorgen erzählen.
Aber: Achim muss damit einverstanden sein.

Die Werkstatt-Leitung muss sich Klara anhören.
Bei ihrer Entscheidung kann die Leitung dann auf Achims Sorgen Rücksicht nehmen.

Skip to content